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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TU Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.etit.tu-dortmund.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Erstellt am: 22.09.2020
Zuletzt geprüft am: 21.05.2024

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
  • In den Webauftritt eingebundene Videos haben keine Audiodeskription.
  • Die aktuell verwendeten Farbtöne erreichen bei einem Browser-Zoomfaktor von 100 Prozent nicht alle den erforderlichen Kontrast.
  • Einzelne Begriffe aus dem Englischen oder anderen Fremdsprachen auf der deutschen Version der Website. Diese Begriffe werden deshalb von der Sprachausgabe möglicherweise deutsch ausgesprochen.

Gründe:

  • Nicht alle bereitgestellten PDF-Dokumente konnten bisher in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
  • Die Auszeichnung von einzelnen englischen Begriffen und anderen fremdsprachigen Begriffen in der deutschen Version der Website der TU Dortmund konnte bislang nicht umgesetzt werden.

Barrierefreie Alternativen:

  • Im Falle von nicht bar­ri­e­re­frei­en Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Stu­die­ren­den­sekretariat.  Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Prü­fungs­ver­wal­tung. Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte das unten angegebene Feedback-Formular.
  • Mit dem Kontrastschalter können unzureichende Kontraste bei Überschriften und in der Navigationsleiste ausgeglichen werden.

Feedback und Kontaktangaben

Sie kön­nen uns Mängel bei der Einhaltung der An­for­der­ungen an die Bar­ri­e­re­frei­heit mitteilen und In­for­ma­ti­onen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
Technische Universität Dortmund
Otto-Hahn-Straße 4
44227 Dortmund

Telefon: (0231) 755-3999
E-Mail senden

Feedback:

Wenn Sie Kontakt zu der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeit: E-Mail senden

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, können Sie dafür einen entsprechenden Antrag ausfüllen und ihn per E-Mail an die Ombudsstelle senden. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik des
Lan­des Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf

Weiterführende In­for­ma­ti­onen zur Bar­ri­e­re­frei­heit an der TU Dort­mund

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Über­sicht über Maß­nahmen der TU Dort­mund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu An­ge­boten und An­sprech­per­so­nen: TU Dort­mund inklusiv

DoBuS – der Be­reich Be­hin­derung und Stu­di­um der TU Dort­mund – bietet Be­ra­tung und Dienstleistungen für Stu­die­ren­de und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Be­din­gun­gen für Per­so­nen mit Be­hin­de­run­gen oder chronischen Krank­hei­ten in Stu­di­um und Lehre zu schaf­fen. Zu DoBuS

Die TU Dort­mund bietet In­for­ma­ti­onen über ihr Profil in Leichter Spra­che und in Gebärdensprache an.