Informationen zum Studienstart
Voraussetzung für die Einschreibung in den Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik ist zunächst, dass das Bachelor-Studium vollständig abgeschlossen ist und das Bachelor-Zeugnis sowie die Zugangsvoraussetzungen für das Masterstudium (vgl. MPO §3) vorliegen.
Liegt das Bachelorzeugnis bis zum 15.05. (für das aktuelle Sommersemester) bzw. bis zum 15.11. (für das aktuelle Wintersemester) vor, kann die Einschreibung in den Master erfolgen.
Liegt das Bachelorzeugnis nicht bis zum 15.05./ 15.11. vor, werden danach beim Studierendensekretariat eingereichte Anträge auf Ein-/ Umschreibung an den Prüfungsausschusses weitergeleitet. Es folgt eine Überprüfung, ob die Studierbarkeit des ersten Fachsemesters im Masterstudium im Ergebnis zu bejahen ist.
Die Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik der TU Dortmund orientiert sich bei der Zulassung an den TU9, die Studierenden mit ausreichenden „fachlich-qualitativen“ Voraussetzungen zuzulassen. Dabei bezieht sich „fachlich“ auf das Fächerspektrum des vorausgesetzten Abschlusses und „qualitativ“ auf eine Mindestnote. Erklärtes Ziel dabei ist, allen Bachelor-Absolventen der eigenen Fakultät einen Masterstudienplatz anzubieten.
Von Absolventen von außerhalb wird ein Abschluss BA ET/IT oder BA IKT vorausgesetzt, der dem Bachelor ET/IT der TU Dortmund fachlich und qualitativ mindestens gleichwertig ist. Im Zweifelsfall wird die Gleichwertigkeit dabei vom Prüfungsausschuss überprüft, der eine Zulassung mit oder ohne Auflagen aussprechen kann. Weitere Infos zu den Einschreibvoraussetzungen Master ETIT finden Sie außerdem auf den Seiten des Studierendensekretariats.
Infos zu Bewerbung und Einschreibung.
Zulassung zum Master im Winter- oder Sommersemester
Die Zulassung zum Master ist im Winter- und Sommersemester möglich. Der Studienplan zeigt einen möglichen Verlauf bei Beginn im Wintersemester – aufgrund des modularen Aufbaus kann aber ebenso gut im Sommersemester gestartet werden.
Bei Fragen zur Zulassung oder zur individuellen Studienplangestaltung rund um den Masterstudiengang hilft Ihnen auch unsere Studienfachberatung gerne weiter.
Es handelt sich um einen überwiegend deutschsprachigen Studiengang, daher werden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt. Weiterhin sind zur Bearbeitung wissenschaftlicher Literatur, zum Verstehen von wissenschaftlichen Präsentationen und zur Diskussion wissenschaftlicher Ergebnisse auch ausreichende Kenntnisse in englischer Sprache notwendig.
Da der Masterstudiengang keine berufspraktische Komponente enthält, ist eine ingenieurnahe Tätigkeit im Umfang von mindestens 12 Wochen nachzuweisen, die der berufspraktischen Ausbildung im Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik bzw. Informations- und Kommunikationstechnik an der Technischen Universität Dortmund gleichwertig ist.