Anerkennungsverfahren
Nachfolgend finden Sie Informationen zum Verfahren der Anerkennung des Industriepraktikums für die Studiengänge ETIT und IKT. Für das Anerkennungsverfahren von Studierenden des Wirtschaftsingenieurwesens wird auf das Praktikumsamt der Fakultät Maschinenbau verwiesen:
http://www.mb.tu-dortmund.de/cms/de/Studium/Praktikumsamt/index.html
- Die Praktikumsunterlagen (Antrag auf Anerkennung, Praktikumsbescheinigung, Tages- und Wochenberichte) müssen spätestens 6 Monate nach Beendigung der praktischen Tätigkeit dem Praktikumsamt vorgelegt werden. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt per E-Mail.
- Das Praktikumsamt prüft anhand der vorgelegten Unterlagen, ob und in wie weit die praktische Tätigkeit als berufspraktische Ausbildung im Sinne der Praktikumsrichtlinie anerkannt werden kann. Die Bearbeitungsdauer des Praktikumsamtes beträgt i.d.R. ca. 2 Wochen bei vollständigen Unterlagen. Da zu Beginn eines jeden Semesters für gewöhnlich ein stark erhöhtes Aufkommen von abgegebenen Praktikumsberichten zu verzeichnen ist, kann sich die Bearbeitungszeit in den Monaten April und Oktober teilweise deutlich verlängern. Bitte haben Sie Verständnis dafür.
- Sobald die Unterlagen bearbeitet sind, werden die Studierenden per E-Mail darüber benachrichtigt. Bei vorliegenden Mängeln, werden die Studierenden zur Nachbesserung aufgefordert und es erfolgt eine erneute Prüfung. Bei Anerkennung erhalten die Studierenden eine Bescheinigung über Art und Umfang der Anerkennung per E-Mail.
- Das Praktikumsamt wird automatisch dem Prüfungsamt das erfolgreiche Bestehen des Industriepraktikums mitteilen.
Benötigte Dokumente zur Anerkennung des Praktikums
Folgende Dokumente müssen beim Praktikumsamt eingereicht werden:
- Der ausgefüllte, unterschriebene und eingescannte Antrag auf Anerkennung.
- Die eingescannte Praktikumsbescheinigung. Welche Angaben in der Praktikumsbescheinigung stehen müssen, entnehmen Sie bitte den FAQs.
- Tagesberichte als Wochenübersicht in tabellarischer Form (in Stichpunkten) im PDF-Format (siehe FAQ). Sich wiederholende Tätigkeiten sind dabei mit steigendem Detaillierungsgrad zu beschreiben.
- Wöchentliche Arbeitsberichte à 3.000 Zeichen (mit Leerzeichen), aber exklusive Bilder als Fließtext im PDF-Format (siehe FAQ). Formatierung: 12-pt-Schrift, 1,5-facher Zeilenabstand, Seitenrand 2 cm, entspricht ca. 3000 Zeichen mit Leerzeichen pro Seite (ohne Bilder).
- Eine unterschriebene Erklärung des Betreuers im Betrieb, dass der Bericht gelesen und anerkannt wurde. Die Erklärung kann entweder auf der letzten Seite des Berichtes erfolgen oder in der Praktikumsbescheinigung.